Als Teil ihrer versicherungsvertraglichen Verpflichtungen müssen Landwirte nicht nur die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, sondern auch die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft SVLFG und die verschiedenen Richtlinien der Versicherer. Um Unfälle und Brandschäden zu vermeiden, sind Unternehmen ferner dazu verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.
Die SVLFG legt unter anderem fest, dass ortsfeste elektrische Anlagen in bestimmten Zeitabständen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden müssen, wobei dies mindestens alle 4 Jahre erfolgen muss. Diese Prüfung muss von einer nachweislich qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden.
Wie wichtig die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist, möchten wir Ihnen anhand eines Falles aus der Praxis veranschaulichen:
Schadenursache: Kabelbrand
Finanzielle Auswirkung: Reparaturkosten des Gebäudes in Höhe von 550.000 €
Aufgrund der geltenden Vorschriften forderte der Versicherer vom Landwirt als Eigentümer des beschädigten Gebäudes die letzten Elektroprüfberichte an, die jedoch nicht vorgelegt werden konnten. Als Folge lehnte der Versicherer zunächst die Schadensregulierung vollständig ab. Nach Verhandlungen konnte jedoch eine Zahlung im Rahmen eines Vergleichs erreicht werden, wobei dem Landwirt eine Mitschuld von 60% am Schaden zugewiesen wurde. Letztendlich wurden 40% des Schadens ausgezahlt.
Der selbst zu tragende Schaden in Höhe von 330.000 € hätte durch die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften seitens des Unternehmens vermieden werden können.
Weitergehende Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie in der VdS Information Brandschutz für landwirtschaftliche Betriebe. Sie stellt einen Leitfaden einzuhaltender Sicherungsbestimmungen dar. Die Versicherer achten, wie das beschriebene Beispiel zeigt, bei der Schadenbearbeitung und -regulierung immer stärker auf deren Einhaltung.
Gern stellen wir Ihnen die Vorschrift zur Verfügung und erläutern Ihnen die relevantesten Themen.