Verschmutzte Fahrbahnen: Was ist zu beachten?

Im landwirtschaftlichen Betrieb kann es leicht passieren, dass Fahrbahnen durch Erde, Steine oder andere Rückstände verschmutzt werden. Wir haben mit Herrn Schäfer, Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Luckau gesprochen und Ihnen hier die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

Rechtliche Vorgaben und Pflichten

Laut § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es verboten, Straßen zu verschmutzen oder zu benetzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Bei einer Verschmutzung müssen Sie diese unverzüglich beseitigen, denn Verzögerungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

1. Verschmutzung beseitigen

Jede Verschmutzung der Fahrbahn muss ohne schuldhaftes Verzögern beseitigt werden. Falls die Verschmutzung zu stark ist, um sie selbst zu reinigen, müssen Polizei und der für die Straße zuständige Straßenbaulastträger (bei einer Gemeindestraße ist dies z. B. die Gemeinde) informiert werden. In einigen Kommunen bietet der Straßenbaulastträger die Reinigung gegen eine Gebühr an.

2. Auf Verschmutzung hinweisen

Verkehrszeichen dürfen nur von Personen oder Betrieben aufgestellt werden, die eine MVAS-Schulung absolviert haben und eine verkehrsrechtliche Anordnung oder Jahresanordnung besitzen. Geeignete Verkehrszeichen sind zum Beispiel „Gefahrenstelle“ (Zeichen 101) und „verschmutzte Fahrbahn“ (Zeichen 1007-35). Diese müssen gut sichtbar und rechtzeitig platziert werden, um die Verkehrsteilnehmer zu warnen. Falls Verschmutzungen auftreten, informieren Sie die zuständigen Behörden und weisen Sie auf die Gefahr hin.

3. Verschmutzungen vorbeugen

  • Fahrzeuge reinigen: Säubern Sie Ihre Fahrzeuge, besonders die Reifen, bevor Sie das Feld verlassen. Dies verhindert, dass Erde oder Steine auf die Straße gelangen und einen gefährlichen Schmierfilm bilden.
  • Regelmäßige Überprüfungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Maschinen regelmäßig überprüft und gereinigt werden, um Verschmutzungen vorzubeugen.
  • Schlamm- und Steinfänger: Installieren Sie Vorrichtungen an Ihren Maschinen, um zu verhindern, dass Schmutz auf die Straße gelangt.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Ein Verstoß gegen die StVO kann mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden. Sollte eine Verschmutzung zu einem Unfall führen, haftet der Verursacher mindestens anteilig, oft sogar in vollem Umfang. Zudem kann der Straßenbaulastträger die Reinigung auf Kosten des Verursachers durchführen lassen.

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